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Was Sie von einer Schiedsstelle erwarten können

 

UNSERE AUFGABE

Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätige Streitschlichter, die bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z. B. Ansprüche aus dem Nachbarrecht, Grenzzaun etc.), bei Strafsachen (z. B. Beleidigung, Verleumdung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch) und bei Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz schlichten helfen, damit ein öffentliches und kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden werden kann. Die Namen der Schiedspersonen für Ihren Zuständigkeitsbereich erfahren Sie hier:

Schiedspersonensuche 

 

UNSERE LEISTUNG

Schiedspersonen sind keine Juristen. Trotzdem sind die beim Schiedsamt vereinbarten Vergleiche zwischen den Konfliktparteien bindend und 30 Jahre vollstreckbar, wie ein Urteil vor Gericht.
Schlichtungsgespräche können außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeiten schnell bearbeitet werden.  Durch die Allparteilichkeit in der Gesprächsführung können hier nachhaltige Konfliktlösungen besser erreicht werden als bei einem Verfahren vor Gericht.

 

UNSER ZIEL

Ein Konflikt, der mit einem Vergleichsabschluss der Parteien beim Schiedsamt endet, ist das beste Ergebnis für einen dauerhaften Frieden. Die im Vergleich durch die Konfliktparteien vereinbarten Regeln sind verbindlich wie ein Urteil vor Gericht.
Sollte es jedoch zu keiner Einigung kommen, kann die Schiedsstelle als einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle eine amtliche Bescheinigung der Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches ausstellen. Diese Bescheinigung ist in den meisten Fällen Voraussetzung, um eine Klage bei Gericht einreichen zu können.


UNSERE KOSTEN

Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Es sind daher lediglich geringe Verfahrensgebühren und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen. Unabhängig vom Streitwert können die Beteiligten schon für unter 40,00 Euro einen Vergleich schließen und sich unter bestimmten Umständen diese Kosten sogar noch teilen.


UNSERE ERFOLGSLISTE

Unsere Schiedsstellen erbringen nachweislich eine Erfolgsquote von über 50 %. 
Ein Schlichtungserfolg führt bei den beiden "Streithähnen" zu einer höheren Zufriedenheit, denn beide sind mit dem Ergebnis des Vergleichs einverstanden. Es gibt bei uns also keinen Sieger oder Besiegten wie bei einer Entscheidung durch ein Gerichtsurteil. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn es sich bei den Streitenden z.B. um Nachbarn oder Ex-Freunde handelt. Eine solche gemeinsam gefundene Lösung des Problems ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Umgang der Beiden miteinander. 

 

UNSERE REFERENZEN

Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind in Schiedsämtern von 12 Bundesländern tätig und unterliegen der Dienstaufsicht der jeweiligen Amtsgerichte. Schiedsämter haben eine lange Tradition und somit viel Erfahrung im Umgang mit sich streitenden Parteien.
Selbst das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2007 die vorgerichtliche Streitschlichtung wie folgt bewertet:
 Zitat: „Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung“.

Schiedspersonen werden für ihre Tätigkeit regelmäßig geschult und ausgebildet. Schiedspersonen unterliegen der ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle der für uns zuständigen Amtsgerichte und verfügen teilweise über eine Zusatzausbildung als Mediator.