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Fortbildung

Für die Arbeit der Schiedspersonen sind umfangreiche Fortbildungen erforderlich. Diese werden sowohl vom Schiedsamtsseminar des BDS zu den Grundlagen der Schiedsamtsarbeit im Allgemeinen (Einführungslehrgang EL), im Zivilrecht (Fachlehrgang 1, FL 1) und im Strafrecht (Fachlehrgang2, FL 2) durchgeführt. Diese zweitägige Lehrgänge vermitteln das Grundgerüst, dass die Schiedsperson für ihre Arbeit benötigt. Darauf aufbauend schulen die Landes- und Bezirksvereinigungen im BDS einzelne Themen vertiefend bzw. vermitteln die praktische Kenntnissen im Umgang mit den Vordrucken und amtilichen Büchern.

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