Zum Hauptinhalt springen

Körperverletzung

STRAFTAT:
KÖRPERVERLETZUNG (§ 223 StGB)

Es hat Sie jemand mißhandelt oder Ihre Gesundheit geschädigt?

Schläge tun nicht nur der Psyche weh.
Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld.
Wenn bei der Körperverletzung auch noch etwas beschädigt oder verschmutzt wurde, wie z.B. Kleidungsstücke, Schmuck, Brille, usw., steht Ihnen auch noch ein Schadensersatz zu.

Sie brauchen:

1. Name und Adresse der Person, die Sie geschlagen hat
2. Adresse und Tel.-Nr. der Schiedsperson, in deren Bereich derjenige/diejenige wohnt
3. einen Termin zur Schlichtungsverhandlung bei der zuständigen Schiedsperson