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Aktuelles

Am 01. Oktober 2000 trat in Nordrhein-Westfalen ein neues Landesschlichtungsgesetz in Kraft.

  • Bei Zivilsachen mit einem Streitwert bis max. 600,00 Euro ist ohne vorherige Einschaltung des Schiedsamtes eine Klageeinreichung bei Gericht nicht mehr möglich, wenn beide Parteien im gleichen Landgerichtsbezirk wohnen.
  • In den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten muss nun zunächst vorgerichtlich beim Schiedsamt eine Einigung mit dem Gegner versucht werden,
  • Parteien mussten schon bisher persönlich in der Schlichtungsverhandlung erscheinen. Dies ist auch so geblieben. Sie können sich jetzt aber in zivilrechtlichen Angelegenheiten und bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten auch vertreten lassen. Diese Vertretung muss eine unterschriebene Vollmacht vorlegen, dass sie zur Aufklärung des Sachverhaltes in der Lage und zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt ist. Den genauen Gesetzestext finden Sie unter https://www.jm.nrw.de.