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Gesetze und Bestimmungen zur außergerichtlichen Streitschlichtung
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| Gesetz über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozeßordnung und die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Nordrhein-Westfalen (Gütestellen- und Schlichtungsgesetz – GüSchlG NRW)
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| Schiedsamtsgesetz (SchAG NRW) |
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| Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (VV SchAG NW) in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung |
| Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz) - § 14 UKlaG |










